Auszug aus den AGB
Widerrufsbelehrung
Verbraucher im Sinne des KSchG können Ihre Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von sieben Werktagen durch ausdrückliche Erklärung eines Rücknahmeverlangens in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder durch fristgerechte Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware oder - falls Ihnen diese Belehrung später zugehen sollte - mit dem Zugang dieser Belehrung.
Folgende Waren und Artikel sind vom Widerrufs- und Rücktrittsrecht ausgenommem:
Artikel, welche auf Kundenwunsch hergestellt oder zum Originalartikel verändert werden,
Artikel, welche persönliche Schriftzüge aufgetragen bekommen,
Artikel, welche eine Wunschfarbe abweichend zur Katalogfarbe bekommen,
preisreduzierte Abverkaufsartikel,
Neujahrsartikel mit aufgebrachter Jahreszahl,
Artikel, welche in Folge eines Grosshandelsgeschäftes an Wiederverkäufer und Geschäftspartner geliefert werden.
Der Widerruf ist zu richten an:
Bienenlädchen KG
Rosenbüchelgasse 27
A-2500 Baden
Fax: +43 (0)2252 42 8 22
E-Mail: office@bienenlaedchen.at
Widerrufsfolgen:
1. Im Falle eines fristgerechten und wirksamen Widerrufs sind die empfangenen Waren zurückzusenden.
2. Waren mit Wertminderung sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte uns Ware mit Wertminderung zurückgesendet werden ist gemäß der rechtlichen Bestimmungen Wertersatz zu leisten.
3. Paketversandfähige Waren sind an oben genannte Adresse zurückzusenden, sofern nichts anderes vereinbart wird.
4. Laut KSchG gilt als vereinbart, dass der Verbraucher die Kosten des Rücktransports, unabhängig vom Wert der Sache, zu tragen hat, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Bei Rücksendung von Waren hat der Verbraucher jedoch generell für eine transportgerechte Versandverpackung zu sorgen, um eine Beschädigung der Ware zu vermeiden.
Annahmeverweigerung
Eine Annahmeverweigerung bei Nachnahmesendungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Bienenlädchen zulässig. Bei einer Annahmeverweigerung ohne diese Zustimmung sind wir berechtigt, einen Unkostenersatz von EURO 50,-- einzuheben.